Hausordnung
Es gelten ausnahmslos die Hausordnung, die Sicherheitshinweise und die allgemeinen Hinweise des Veranstalters; diese Anordnungen können auch noch durch Sicherheitspersonal des Veranstalters adaptiert werden und sind einzuhalten. Bei einer Openair-Veranstaltung kann es aufgrund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen (Unterbrechung der Auftritte, Evakuierung, Abbruch, u.Ä.). Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen, Videozuspielungen und durch den Sicherheitsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist (auch) in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten!
1. Die Hausordnung gilt für alle am Linzer Krone-Fest ständig oder vorübergehend beschäftigten Personen, sowie für Besucher und Veranstalter. Diese Personen sind verpflichtet, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten.
2. Verstöße gegen die Hausordnung werden, sofern sie nicht den Tatbestand einer strafrechtlich zu erfolgenden Handlung bilden, nach den entsprechenden zivilrechtlichen Bestimmungen geahndet.
3. Die Besucher haben den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
4. Der Zutritt zum Gelände ist außerhalb der Öffnungszeiten nur den dort beschäftigten, zum Veranstalter gehörenden Personen gestattet.
5. Für Schäden, die von Veranstaltungsteilnehmern oder Besuchern verursacht werden, gelten straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.
6. Die Mitnahme von Tieren, die nicht der Kompensation von körperlichen Beeinträchtigungen dienen, ist am Veranstaltungsgelände verboten.
7. Personen, die vor oder während einer Veranstaltung Ruhestörungen verursachen sowie Personen, die durch ihr sonstiges Verhalten oder ihren Zustand Ärgernis erregen, können zum Verlassen des Krone-Fest-Geländes gezwungen und ein Platzverbot ausgesprochen werden.
8. Fluchtwege, Ausgänge und Durchgänge dürfen nicht verstellt werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
9. Unbefugten ist der Zutritt zu den Backstage Bereichen verboten.
10. Die Mitnahme von jeglichen Lebensmitteln, Getränken, Pyrotechnik, Regenschirmen, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen ist im gesamten Areal des Linzer Krone-Festes nicht gestattet.
11. An Betrunkene wird kein Alkohol ausgeschenkt.
12. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten ist verboten.
13. Das Einsammeln von Gegenständen, die gegen ein Pfand ausgegeben werden, durch Personen, die das Pfand nicht gegeben haben, ist untersagt und führt widrigenfalls zu einem Ausschluss von der Veranstaltung ohne Pfandrückgabe.
14. Am Veranstaltungsgelände einer eigenen gewerblichen Tätigkeit ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nachzugehen ist verboten.
15. Das Verteilen von diversen Drucksorten und/oder Werbung ist nicht gestattet, außer dieses ist vom Veranstalter freigegeben.
16. Diese Veranstaltung unterliegt dem Mehrweggebot. Die korrekte Abfalltrennung bei den dafür vorgesehenen Müllinseln der Linz AG ist zu beachten und einzuhalten.
17. Der Verkauf und die Ausgabe von Speisen und Getränken durch externe Lieferdienste ist nicht gestattet und führt zur Anzeige.